Leitungsauskunft in Deutschland — wer antwortet, und was Sie bekommen
Wer gräbt, muss vorher wissen, was im Boden liegt. Ein zentrales Register dafür gibt es in Deutschland nicht: Die Erkundigungspflicht ist zivilrechtlich ausgestaltet, und jeder Netzbetreiber antwortet für sich. Hier steht, wie Sie die zuständigen Betreiber finden, welche Fristen gelten, in welchen Formaten die Pläne kommen — und was das für die Weiterverarbeitung bedeutet.
Kein zentrales Register — die Pflicht ist zivilrechtlich
Es existiert kein zentrales Register aller Leitungsträger. In Deutschland gibt es weder eine zentrale Anlaufstelle für den Bautätigen noch eine Verpflichtung der Betreiber, ihre Zuständigkeitsflächen öffentlich bekannt zu machen. Genau das ist der strukturelle Unterschied zu Ländern mit gesetzlich vorgeschriebenem Register: Die Verantwortung liegt auf beiden Seiten, aber ohne staatliche Vermittlungsstelle.
Der Netzbetreiber haftet für seine Anlagen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB (mit §§ 254, 278), der Bauausführende haftet, wenn er sich nicht ausreichend erkundigt hat. Pflichten zum sicheren Netzbetrieb und zur technischen Dokumentation stehen zusätzlich in §§ 11, 12 und 49 EnWG sowie — für Wasser und Fernwärme — in § 6 AVBWasserV und AVBFernwärmeV.
Wie eine Auskunft zu erteilen ist, regelt kein Gesetz, sondern das technische Regelwerk:
- DVGW GW 118 (A) — „Anforderungen an die Planauskunft und an die Erkundigungspflicht“: bestimmt die Art und Weise der Erteilung von Leitungsauskünften, ausdrücklich auch digital über Portale.
- DVGW GW 120 (A) (Ausgabe 12/2021) — Netzdokumentation im GIS; ersetzte für digital geführte Netze DIN 2425 Teil 1 und 3. GW 130 ergänzt die Qualitätssicherung der Netzdokumentation.
- VDE-AR-N 4203 und VDE-AR-N 4201 — die Pendants der Elektrizitätsseite zu GW 118 (Netzauskunft) beziehungsweise GW 120 (Netzdokumentation).
- DVGW GW 315 — Schutz von Leitungen bei Bau- und Grabungsarbeiten.
- TKG — verpflichtet Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, Anfragen zur Lage ihrer Leitungen zu beantworten; Frist: zwei Wochen.
DVGW- und VDE-Regelwerke sind kein Gesetz. Sie gelten als „anerkannte Regeln der Technik“ und werden im Schadensfall als Haftungsmaßstab herangezogen. Sektorale Register existieren übrigens durchaus — die RohrFLtgV verlangt für Rohrfernleitungsanlagen eine Anzeige bei der Bezirksregierung mindestens acht Wochen vor Baubeginn, und einzelne Länder führen ein Leitungskataster, etwa das LBEG in Niedersachsen für Hochdruckgas-, Fern- und Bergwerksleitungen sowie Seekabel. Deren Zweck ist die Screening von Planungskonflikten, nicht die Grabungssicherheit.
BIL, ALIZ, infrest — Vermittler, keine Datenquelle
Die bundesweiten Portale werden oft für ein Leitungsregister gehalten. Sie sind es nicht. Ihre Aufgabe ist die Leitungsrecherche: Sie beantworten die Frage „wen muss ich fragen?“, nicht die Frage „wo genau liegt die Leitung?“.
BIL — Bundesweites Informationssystem zur Leitungsrecherche — ist eine Genossenschaft (BIL eG, Bonn), gegründet im Juni 2015 von 17 Leitungsbetreibern aus der Chemie-, Gas- und Ölbranche und seit dem 29. Februar 2016 online. Sie grenzen Ihr Projektgebiet ab, das System gleicht es mit den hinterlegten Zuständigkeitsflächen ab — das Matching erfolgt in ETRS89 — und liefert eine Positivliste der zuständigen Betreiber mit Kontaktdaten sowie eine Negativliste der nicht zuständigen. Leitungsdaten und Betriebsmittel-Informationen der Betreiber hält BIL dabei nicht vor; das Portal stellt eine direkte Kommunikation zwischen dem Anfragenden und den jeweiligen Betreibern sicher. Registrierung und Nutzung des BIL-Portals sind für Sie kostenfrei.
ALIZ arbeitet nach demselben One-Call-Prinzip, mit einer Datenbank von über 16.000 Betreibern in allen 16 Bundesländern, und leitet die Anfrage standardisiert weiter. Seit Juli 2019 besteht eine Kooperation mit BIL, sodass eine Anfrage beide Betreiberkreise erreicht.
infrest aus Berlin betreibt die Leico-Datenbank mit über 17.400 Infrastrukturbetreibern und hat nach eigenen Angaben bundesweit mehr als 6,5 Millionen Leitungsauskünfte und Meldungen versendet; am stärksten ist das Angebot in Berlin und Brandenburg. Mit APLA (Automatische Planauskunft) koppeln Netzbetreiber ihr GIS über einen WMS-Dienst direkt an Leico und beantworten Anfragen vollautomatisch — die Ausgabe ist damit ein Kartenbild, keine Vektorgeometrie.
Daneben stehen Landes- und Kommunalportale. Hamburg betreibt mit ELBE+ beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung seit Mai 2016 ein kostenloses Portal mit über 2.000 Anfragen im Monat, seit Juni 2021 mit BauWeiser verknüpft; die Netzbetreiber senden ihre Pläne nach der Anfrage direkt an den Anfragenden. Dazu kommen unzählige Betreiberportale einzelner Stadtwerke und Netzgesellschaften. Der Begriff „Leitungsauskunftsportal“ ist nicht einheitlich definiert, und die Landschaft unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und von Unternehmen zu Unternehmen.
Vollständigkeit ist nicht garantiert. Weil keine Registrierungspflicht besteht, kann keine Positivliste den Anspruch erheben, alle Betreiber im Gebiet zu erfassen. Und: Ein Verfahren gilt nur dann als regelwerkskonform, wenn es auf Informationen direkt vom Betreiber beruht — Dienste, die auf eigener Recherche statt auf Betreiberdaten aufbauen, erfüllen diese Anforderung nicht.
So holen Sie eine Leitungsauskunft ein
Der Ablauf ist zweistufig: erst die zuständigen Betreiber ermitteln, dann bei jedem Einzelnen die Auskunft anfordern. Eine gemeinsame Antwortstelle gibt es nicht.
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Projektgebiet abgrenzen
Zeichnen oder laden Sie die Fläche des geplanten Vorhabens in BIL, ALIZ, Leico oder ein Landesportal. Die Fläche bestimmt, welche Betreiber gefunden werden — zu knapp abgegrenzt heißt: Betreiber übersehen. -
Positiv- und Negativliste abrufen
Das Portal gleicht die Fläche mit den hinterlegten Zuständigkeitsflächen ab und nennt die zuständigen Betreiber mit Kontaktdaten. Die Negativliste dokumentiert, wer nicht betroffen ist — bewahren Sie beide Listen auf. -
Jeden Betreiber einzeln anfragen
Die Anfrage geht entweder automatisch vom Portal weiter oder wird manuell gestellt. Es gibt keinen gemeinsamen Antwortkanal: Jeder Betreiber antwortet für sich, in seinem eigenen Layout. -
Antworten einsammeln
Üblich ist eine E-Mail mit PDF-Anhang oder ein Link auf das Portal des Betreibers. Warten Sie alle Antworten ab — mit einer unvollständigen Sammlung arbeiten Sie auf einem unvollständigen Bild. -
Fristen einplanen
Für öffentliche Telekommunikationsnetze gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen. Für die übrigen Sparten gibt es keine einheitliche gesetzliche Frist; branchenüblich sind zwei bis vier Wochen, die Mehrheit antwortet innerhalb einer Woche, einzelne Netzbetreiber nennen ein bis drei Arbeitstage. -
Gültigkeit prüfen und vor Baubeginn erneuern
Jede Auskunft trägt ein Gültigkeitsdatum. Die Branchenempfehlung lautet, die Gültigkeitsfrist so kurz wie möglich zu halten, im besten Fall tagesaktuell — und Netzbetreiber verlangen ausdrücklich, dass die Pläne vor Beginn der Baumaßnahme erneut angefordert werden.
Welche Formate Sie bekommen — und welche nicht
PDF ist der Standard. Netzbetreiber stellen ihre Pläne standardmäßig im PDF-Format zur Verfügung; auch die verbreitete Netzbetreiber-Software erzeugt als Ausgabe automatisch generierte Plots mit Gültigkeitsdatum und Übersichtsblatt. Ein solcher Plan ist häufig nicht georeferenziert und trägt keine Sachdaten — er lässt sich lesen, aber nicht ohne Weiteres weiterverarbeiten.
DXF und DWG gibt es auf Anfrage, oft gegen Gebühr und mit Nutzungsbeschränkung. Die Stadtwerke Karlsruhe berechnen 70 Euro für digitale Datenauszüge je angefangenem DIN-A4-Plot im Maßstab 1:500; das DXF dient dort ausschließlich Planungszwecken, darf nicht zur Ausführung verwendet werden und ersetzt die offizielle PDF-Planauskunft nicht. Bei Energienetze Mittelrhein ist die PDF-Auskunft über das Portal kostenlos, während DXF/DWG und Bohrprotokolle nur auf Anfrage per E-Mail herausgegeben werden. Shape, DXF, DWG oder KML lassen sich grundsätzlich anfragen — erfüllt werden diese Wünsche aber nicht von allen Betreibern.
- Kein gemeinsames Datenmodell für die Leitungsauskunft. Deutschland kennt durchaus GML- und XML-Anwendungsschemata — XTrasse/XTrasseGML der XLeitstelle, WasserversorgungGML, das ISYBAU-Austauschformat Abwasser, DIN SPEC 91419 —, aber keines davon modelliert die Antwort auf eine Grabungsanfrage. XTrasse deckt unter anderem Breitbandausbau, Infrastrukturatlas-Lieferungen, Raumverträglichkeitsprüfung, Planfeststellung und Bestandsplan ab; „Leitungsauskunft“ ist keiner der Anwendungsfälle.
- ALKIS ist kein Leitungsregister. Es enthält zwar die Objektartengruppe „Bauwerke und Einrichtungen für Ver- und Entsorgung“, aber nur als Symbole und Linien. In der Planauskunft dient ALKIS als Liegenschaftskarte im Hintergrund — die eigentlichen Leitungsdaten liegen im GIS des Netzbetreibers.
- Lagebezug: ETRS89/UTM ist das amtliche System; seit dem 1. Januar 2011 werden die topographischen Geobasisdaten der Landesvermessung ausschließlich in ETRS89/UTM abgegeben. EPSG:25832 (Zone 32N, 6–12° Ost) gilt für den Westen und die Mitte, EPSG:25833 (Zone 33N) für die östlichen Bundesländer. Auch Merkblätter zur Planauskunft nennen UTM 32N/ETRS89.
- Zonenkennziffer-Falle: Bei EPSG:25832 wird der Rechtswert ohne vorangestellte Zonenkennziffer „32“ geführt, aber mit dem falschen Ostwert von +500 km. Die ältere Schreibweise mit Zonenpräfix — etwa „32456789,12“ — kommt in der Praxis weiterhin vor und ist eine bekannte Ursache für Platzierungen 32.000 km neben dem Ziel.
- Höhenbezug: DHHN2016 ist der aktuelle amtliche Höhenbezug; seit dem 30. Juni 2017 werden Höhen auf amtlichen Festpunkten bundesweit einheitlich als Normalhöhen im DHHN2016 (NHN-Höhen) abgegeben. Ob eine konkrete Planauskunft überhaupt absolute Höhen enthält, hängt vom Netzbetreiber ab und ist an der jeweiligen Lieferung zu prüfen — mehr dazu auf der Seite zu deutschen Höhensystemen.
| Lieferform | Maschinenlesbare Geometrie? | Anmerkung |
|---|---|---|
| PDF-Plan | Nein | Der Standardfall; häufig nicht georeferenziert |
| Betreiberportal / WMS-Viewer | Nein — Rasterbild | Zeitlich begrenzte Gültigkeit |
| DXF / DWG auf Anfrage | Ja — CAD-Layer ohne einheitliche Semantik | Gebührenpflichtig; Nutzung oft auf Planung beschränkt |
| Shape / KML | Ja | Selten; nicht von allen Betreibern |
| GML nach gemeinsamem Datenmodell | Existiert für die Leitungsauskunft nicht | Siehe Absatz unten |
So sind Bestandspläne aufgebaut
Einen bundesweit verbindlichen Farb- und Signaturschlüssel für Bestandspläne gibt es nicht. Für Gas und Wasser enthält das DVGW-Arbeitsblatt GW 120 (A) von Dezember 2021 zwar normative Zeichenvorschriften — je ein Anhang für die gemeinsamen Symbole der Gas- und Wasserverteilnetze, für Gasverteilnetze, für Wasserverteilnetze und für den Bestandsplan des Gas-Fernleitungsnetzes, dazu der normative Anhang „Darzustellende Inhalte“. Das Regelwerk selbst hält jedoch fest, dass es „jedermann zur Anwendung frei“ steht und eine Pflicht sich erst aus Rechtsvorschrift, Vertrag oder sonstigem Rechtsgrund ergibt. Die 1974 in Kraft gesetzte DIN 2425 Teil 1 und 3 entspricht laut GW 120 „nicht mehr dem Stand der Technik“.
Praktisch heißt das: Die Legende gehört zur Auskunft. Jeder Netzbetreiber veröffentlicht eine eigene Legende zu seinen Plänen — und dieselbe Farbe bedeutet nicht überall dasselbe. Im Gasplan von SachsenNetze codiert die Linienfarbe die Druckstufe — Nieder-, Mittel- und Hochdruck haben je eigene Signaturen, die Leitungsbeschriftung trägt ausdrücklich „Druckstufenfarben“ —, nicht die Sparte. Wer Pläne mehrerer Betreiber übereinanderlegt, darf die Farben deshalb nicht als gemeinsamen Spartenschlüssel lesen.
Wiederkehrend ist dagegen der Aufbau. Bestandspläne der Rohrmedien gibt SachsenNetze „im Regelfall im Maßstab 1:500“ aus, die Legende gilt bis 1:100 — die Signaturen selbst sind ausdrücklich unmaßstäblich. Die Leitungsbeschriftung ist ein kurzer Code aus Dimension beziehungsweise Nennweite, Material und Verlegejahr; bei Wasser kommen Außen- und Innenschutz sowie Sanierungsjahr hinzu, bei Kanalhaltungen lautet er Profilhöhe-Material-Baujahr, bei Schutzrohren SR-Nennweite-Material. Höhen erscheinen als Höhenpunkt auf Oberkante Betriebsmittel und als Überdeckung; ein „?“ steht für „Höhe nicht gemessen“.
- Lagesicher, lageunsicher, geortet. Bestandspläne führen dafür eigene Signaturen — die Zeichnung sagt also mit, wie zuverlässig die Lage einer Leitung dokumentiert ist.
- Maße nicht aus dem Plan abgreifen. Die Merkblätter der Netzbetreiber sind hier deutlich: „Alle angegebenen Maße sind nicht verbindlich“ und „die Entnahme von Maßen durch Abgreifen aus dem Plan ist nicht zulässig“. Es zählen die eingeschriebenen Maßzahlen — die örtliche Lage ist durch Probeschachtungen von Hand zu prüfen.
- Überdeckung ist eine Erfahrungsspanne, keine Zusage. Die Stadtwerke Steinfurt nennen im Allgemeinen 60–120 cm bei Kabeln, 60–100 cm bei Gasleitungen, 100–150 cm bei Wasserleitungen und 50–100 cm bei Telekommunikation — mit ausdrücklichem Vorbehalt nach oben wie nach unten.
- Stillgelegtes und Fremdes steht mit im Plan. Außer Betrieb, verfüllt, Fremdleitung, weiterversorgte Leitung: alles eigene Signaturen. Eine Linie im Plan heißt nicht automatisch „in Betrieb“ und nicht automatisch „gehört diesem Betreiber“.
- Übersichtsplan ist kein Bestandsplan. GW 120 trennt Bestandsplan, Übersichtsplan und Sonderpläne ausdrücklich — ein Gas-Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000 dient der Orientierung, nicht der Baugrube.
Meldepflicht an die zentrale Informationsstelle ab Mai 2026
Mit der Verordnung (EU) 2024/1309 — dem Gigabit Infrastructure Act — kommt Bewegung in einen Teil dieser Lage. Die Verordnung ist seit Mai 2024 in Kraft, seit dem 12. November 2025 anwendbar, und ab dem 12. Mai 2026 gilt eine Meldepflicht: Netzbetreiber und öffentliche Stellen müssen Daten über ihre physischen Infrastrukturen an die zentrale Informationsstelle (ZIS) melden — in Deutschland umgesetzt als Infrastrukturatlas im Gigabit-Grundbuch. Anders als bisher ist die Meldung nicht mehr freiwillig; unter den verpflichteten Bereichen werden auch Energie, Verkehr und Wasser genannt. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn eine Infrastruktur technisch für die Mitnutzung ungeeignet ist oder wenn die Kosten und Aufwände für die Erhebung und Übermittlung der Daten nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Mitnutzungsbedarf stehen.
Zwei nüchterne Einschränkungen gehören dazu. Erstens die Zugangsseite: Der Infrastrukturatlas liefert seine Daten über WMS, der Zugang setzt eine Registrierung bei „Mein Gigabit-Grundbuch“ voraus und ist wegen der Sensibilität der Daten auf autorisierte Nutzerkreise beschränkt — Unternehmen, Bund, Länder und Kommunen. Zweitens der Inhalt: Es geht um Mitnutzungsdaten — Leerrohre, Masten, Führungswege — und nicht zwangsläufig um Grabungssicherheitsdaten im Sinne von GW 118. Aus dem Infrastrukturatlas wird durch die Meldepflicht also nicht automatisch ein Leitungsregister für Bauausführende.
Leitungsdaten auf der Karte ansehen
Was sich auf einer Karte darstellen lässt, entscheidet die Lieferform — nicht das Portal. Vektordateien aus einer Leitungsauskunft, also DXF und DWG, Shape, KML/KMZ oder GeoJSON, lassen sich hier direkt auf der Karte anzeigen und daraufhin prüfen, ob sie überhaupt an der erwarteten Stelle liegen. Ein PDF-Plan oder ein WMS-Viewer bleibt dagegen ein Bild: Daran lässt sich nichts fangen, messen oder weiterrechnen.
Zum Vergleich lohnt der Blick nach Dänemark: Dort gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes zentrales Register, eine Auskunftspflicht und eine standardisierte GML-Lieferung nach einem gemeinsamen Datenmodell. Die Antwort der Leitungseigentümer ist damit echte Vektorgeometrie und lässt sich unmittelbar auf die Karte legen — genau diesen Ablauf betreiben wir dort in kworks, der GIS-Plattform von Kirkby Works. Dieselbe Engine nimmt lokale Vektorlieferungen entgegen, wo es sie gibt; was sie nicht ersetzen kann, ist ein Datenmodell, das für die deutsche Leitungsauskunft schlicht nicht existiert. Wie das dänische Modell funktioniert, steht auf der dänischen Seite.
- DXF- und DWG-Dateien werden mit ihrer echten Geometrie an ihrer richtigen Stelle gezeichnet — die Sparte steckt dabei in den Layernamen und Farben des jeweiligen Betreibers, nicht in einem einheitlichen Schema.
- Shape, KML/KMZ und GeoJSON lassen sich ebenso einlesen, wenn ein Betreiber sie liefert.
- Dateien in EPSG:25832 oder EPSG:25833 werden ins Kartenbezugssystem umgerechnet — und die Zonenkennziffer-Falle beim Rechtswert fällt sofort auf, weil die Geometrie dann sichtbar weit weg liegt.
- Mehrere Betreiberlieferungen lassen sich übereinanderlegen, um zu sehen, wie weit die Sammlung für ein Projektgebiet gediehen ist.
Wichtig vor dem ersten Spatenstich
Eine Leitungsauskunft ist keine Grabungsfreigabe. Sie gilt nur für das angefragte Gebiet und nur für den auf der Auskunft vermerkten Gültigkeitszeitraum — vor Beginn der Baumaßnahme sind die Pläne erneut anzufordern. Weil es kein gemeinsames Datenmodell und keine einheitlichen Genauigkeitsklassen für die Leitungsauskunft gibt, ist die Lagegenauigkeit das, was der jeweilige Netzbetreiber angibt — nicht mehr; erforderliche Genehmigungen, Suchschachtungen und die Einweisung durch den Netzbetreiber bleiben davon unberührt. Regelwerkskonform ist zudem nur ein Verfahren, das auf Informationen direkt vom Betreiber beruht: Ein digitalisierter, georeferenzierter oder vektorisierter Nachbau ist ein abgeleitetes Arbeitsmittel und ersetzt weder die offizielle Auskunft des Netzbetreibers noch dessen Anweisungen vor Ort. Eine Darstellung auf einer Karte — bei uns wie bei anderen — ändert daran nichts.
Häufige Fragen zur Leitungsauskunft in Deutschland
Gibt es in Deutschland ein zentrales Leitungsregister?
Nein. Es existiert kein zentrales Register aller Leitungsträger, und es gibt weder eine zentrale Anlaufstelle für Bautätige noch eine Verpflichtung der Betreiber, ihre Zuständigkeitsflächen öffentlich bekannt zu machen. Die Erkundigungspflicht ist zivilrechtlich ausgestaltet — Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB — und wird durch die Regelwerke DVGW GW 118/120 und VDE-AR-N 4203/4201 konkretisiert.
Bekomme ich über BIL oder ALIZ die Leitungen selbst?
Nein. Das sind Rechercheportale: Sie liefern eine Positivliste der zuständigen Netzbetreiber mit Kontaktdaten und eine Negativliste der nicht zuständigen. Leitungsdaten und Betriebsmittel-Informationen hält BIL nicht vor — das Portal stellt die direkte Kommunikation zwischen Anfragendem und Betreiber sicher, und die eigentliche Auskunft erteilt anschließend jeder Netzbetreiber selbst.
Was kostet eine Leitungsauskunft?
Registrierung und Nutzung des BIL-Portals sind für den Anfragenden kostenfrei; die Weiterleitung an ALIZ ist ein kostenpflichtiges Zusatzangebot. Bei Leico gibt es eine kostenlose „Light“-Variante für maximal 40 Betreiber, „Basic“ für 39,90 € sowie „Premium“ ab 400,00 € und „Premium+“ ab 550,00 €. Die Auskunft der Netzbetreiber selbst ist als PDF häufig kostenlos; digitale Datenauszüge können extra kosten — die Stadtwerke Karlsruhe berechnen etwa 70 Euro je angefangenem DIN-A4-Plot im Maßstab 1:500.
Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort bekomme?
Für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gilt nach TKG eine Frist von zwei Wochen. Für die übrigen Sparten gibt es keine einheitliche gesetzliche Frist; branchenüblicher Standard sind zwei bis vier Wochen, die Mehrheit antwortet innerhalb einer Woche, und einzelne Netzbetreiber nennen ein bis drei Arbeitstage.
Kann ich die Leitungsauskunft als DXF oder Shape bekommen?
Anfragen können Sie es immer — erfüllt wird der Wunsch nicht von allen Betreibern. Standard ist das PDF. Wo DXF/DWG angeboten wird, ist es häufig kostenpflichtig und in der Nutzung beschränkt: Bei den Stadtwerken Karlsruhe kostet der digitale Datenauszug 70 Euro je angefangenem A4-Plot 1:500, dient ausschließlich Planungszwecken, darf nicht zur Ausführung verwendet werden und ersetzt die offizielle PDF-Planauskunft nicht.
Gibt es eine Schnittstelle, über die ich ein Gebiet abfrage und Leitungsgeometrie zurückbekomme?
Für Anfragende nicht. Die dokumentierte BIL-Systemschnittstelle (REST, ausschließlich JSON, Authentifizierung über ein Client-Zertifikat) richtet sich an Infrastrukturbetreiber, die ihre Beantwortung automatisieren wollen; sie transportiert Anfragen und Antwortdokumente, keine Leitungsgeometrie — diese Daten speichert BIL nicht. infrest APLA und der Infrastrukturatlas arbeiten über WMS, also über Kartenbilder.
In welchem Koordinaten- und Höhensystem kommen die Daten?
Amtlich ist ETRS89/UTM — EPSG:25832 im Westen und in der Mitte, EPSG:25833 im Osten; seit dem 1. Januar 2011 werden die topographischen Geobasisdaten ausschließlich so abgegeben, und Merkblätter zur Planauskunft nennen UTM 32N/ETRS89. Der amtliche Höhenbezug ist DHHN2016 (NHN). Mehr dazu auf den Seiten zu deutschen Koordinatensystemen und Höhensystemen.
Quellen und weiterführende Literatur
Rechtsrahmen, Fristen, Portalfunktionen und Lieferformate sind mit den Seiten der Portalbetreiber, mit Veröffentlichungen einzelner Netzbetreiber und mit den amtlichen Quellen zu Bezugssystemen und Gigabit-Grundbuch belegt.
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BIL eG:
Planauskunft einholen
Quelle für Positiv- und Negativliste mit Kontaktdaten, für die direkte Kommunikation zwischen Anfragendem und Betreiber sowie für: „Die Registrierung und Nutzung des BIL-Portals sind für Sie kostenfrei.“ -
BIL eG:
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Leitungsauskunft von Netzbetreibern?
Quelle für die TKG-Frist von zwei Wochen für Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und für die branchenüblichen zwei bis vier Wochen in den übrigen Sparten. -
BIL eG:
BIL-Systemschnittstelle
Technische Beschreibung der einzigen dokumentierten Schnittstelle: REST, ausschließlich JSON, Authentifizierung über Client-Zertifikat — Zielgruppe sind Infrastrukturbetreiber, die ihre Beantwortung automatisieren. -
Wikipedia (DE):
Bundesweites Informationssystem zur Leitungsrecherche
Gründung 2015 durch 17 Leitungsbetreiber, Start am 29.02.2016, Matching der Zuständigkeitsflächen in ETRS89 sowie: „BIL hält dabei keine Leitungsdaten und Betriebsmittel-Informationen der Betreiber vor.“ -
Themen-Magazin:
Über das Leitungsauskunftsverfahren in Deutschland
Quelle für: „In Deutschland gibt es weder eine zentrale Anlaufstelle für den Bautätigen noch eine Verpflichtung für die Betreiber, ihre Zuständigkeitsflächen öffentlich bekannt zu machen“ — und dafür, dass ein Verfahren nur dann regelwerkskonform ist, wenn es auf Informationen direkt vom Betreiber beruht. -
cosymap:
Rechtsrahmen für Netzbetreiber
Übersicht über § 823 BGB, §§ 11, 12, 49 EnWG, § 6 AVBWasserV/AVBFernwärmeV, die Rolle von DVGW/VDE als anerkannte Regeln der Technik und die Empfehlung, die Gültigkeitsfrist so kurz wie möglich zu halten. -
MEGAMAP:
Rechtsrahmen der Leitungsauskunft
Quelle für „Es existiert kein zentrales Register aller Leitungsträger“ und für die Rolle von DVGW GW 118 bei der Art und Weise der Erteilung von Leitungsauskünften, auch digital über Portale. -
ALIZ GmbH & Co. KG:
Leitungserkundung
One-Call-Prinzip und Datenbank mit über 16.000 Betreibern in allen 16 Bundesländern; Kooperation mit BIL seit Juli 2019. -
infrest – Infrastruktur eStrasse GmbH:
Auskunftslösungen für Infrastrukturbetreiber (APLA)
Leico-Datenbank mit über 17.400 Infrastrukturbetreibern; APLA koppelt das GIS des Betreibers über einen WMS-Dienst an Leico — die Ausgabe ist ein Kartenbild. -
Freie und Hansestadt Hamburg:
ELBE+ – allgemeine Informationen
Landesportal beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, in Betrieb seit Mai 2016, kostenlos, über 2.000 Anfragen im Monat, seit Juni 2021 mit BauWeiser verknüpft; die Netzbetreiber senden die Pläne direkt an den Anfragenden. -
Stadtwerke Karlsruhe Netzservice:
Planauskunft
Kostenlose PDF-Planauskunft; 70 Euro für digitale Datenauszüge je angefangenem DIN-A4-Plot im Maßstab 1:500; DXF nur für Planungszwecke, nicht zur Ausführung, kein Ersatz der offiziellen Planauskunft; vor Beginn einer Baumaßnahme müssen die Pläne erneut angefordert werden. -
Energienetze Mittelrhein:
Plan- und Leitungsauskunft
PDF-Auskunft über das Portal kostenlos; DXF/DWG und Bohrprotokolle nur auf Anfrage per E-Mail. -
Leitungsauskunft Online (LAO):
FAQ zur Leitungsauskunft
Quelle für „Standardmäßig stellen die Netzbetreiber ihre Pläne im PDF-Format zur Verfügung“ und dafür, dass Shape/DXF/DWG/KML zwar angefragt werden können, aber nicht alle Betreiber diese Wünsche erfüllen. -
Leico / leitungs-check-online:
Pakete und Preise
Light kostenlos (max. 40 Betreiber), Basic 39,90 €, Premium ab 400,00 €, Premium+ ab 550,00 €. -
XLeitstelle:
Anwendungsfälle und Datenmodell XTrasse
Die Anwendungsfälle von XTrasse — Leitungsauskunft ist keiner davon; Beleg dafür, dass es kein GML-Datenmodell für die Auskunft an Bauausführende gibt. -
LGLN Niedersachsen:
ALKIS – Liegenschaftsinformationen (GeoInfoDok, NAS)
ALKIS enthält die Objektartengruppe „Bauwerke und Einrichtungen für Ver- und Entsorgung“ nur als Symbole und Linien — kein Leitungsregister. -
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS):
Gigabit-Infrastrukturverordnung
Verordnung (EU) 2024/1309: in Kraft seit Mai 2024, anwendbar ab 12.11.2025, Meldepflicht an die zentrale Informationsstelle ab 12.05.2026, einschließlich der Ausnahmeregelung bei unverhältnismäßigem Erhebungsaufwand. -
Gigabit-Grundbuch (BNetzA):
Infrastrukturatlas – technische Informationen
Datenabgabe über WMS; Zugang nur nach Registrierung bei „Mein Gigabit-Grundbuch“ und beschränkt auf autorisierte Nutzerkreise. -
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG):
Deutsches Höhenreferenzsystem (DHHN2016)
Seit dem 30.06.2017 werden Höhen auf amtlichen Festpunkten bundesweit einheitlich als Normalhöhen im DHHN2016 (NHN) abgegeben. -
Bezirksregierung Köln / Stadt Düsseldorf:
ETRS89/UTM – das amtliche Lagebezugssystem
Seit dem 1. Januar 2011 werden die topographischen Geobasisdaten der Landesvermessung ausschließlich in ETRS89/UTM abgegeben; EPSG:25832 für Zone 32N, EPSG:25833 für Zone 33N. -
Open Data Düsseldorf:
WGS, UTM, ETRS – Informationen zu Geobasisdaten und Georeferenzsystemen
Beleg für die Zonenkennziffer-Falle: Rechtswert in EPSG:25832 ohne vorangestellte „32“, aber mit +500 km falschem Ostwert; die ältere Schreibweise mit Zonenpräfix kommt weiterhin vor. -
Bundesministerium der Justiz:
Verordnung über Rohrfernleitungsanlagen (RohrFLtgV)
Anzeigepflicht für Rohrfernleitungsanlagen bei der zuständigen Behörde, mindestens acht Wochen vor Baubeginn. -
LBEG Niedersachsen:
Das LBEG-Leitungskataster
Beispiel für ein Landes-Leitungskataster (Hochdruckgas-, Fern- und Bergwerksleitungen, Seekabel) — gedacht für die Screening von Planungskonflikten, nicht für die Grabungssicherheit. - DVGW / wvgw (2021): Arbeitsblatt DVGW GW 120 (A) – Netzdokumentation in Versorgungsunternehmen (Leseprobe)
- SachsenNetze GmbH (2024): Legende Bestandsplan für Leitungsauskünfte ab 12.09.2024
- Stadtwerke Steinfurt GmbH (2023): Merkblatt für Baufachleute